Avanio die Vierte.
Da Avanio scheinbar immernoch ein heißes Thema ist (unsere Statistik des Blogscout spricht da Bände), hier noch ein paar Gedanken von mir.
wichtige Info dazu:
Ich bin kein Anwalt und habe nie Jura studiert, alles was jetzt folgt sind Gedanken von mir. Es kann also sein, dass was fehlt oder ich was falsch einschätze.
zum Thema:
Ich habe mir heute noch einmal die AGB von Avanio angeschaut und mir sind da ein paar Sachen aufgefallen.
Im Punkt 1.1 steht, dass der Dienstes nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden kann oder, dass die Erziehungsberechtigten einverstanden sein müssen. Hat nun damals der 16-jährige Sohn durch Einwahl (z.B. über den Smartsurfer) einen Vertrag mit Avanio geschlossen, sollte es doch möglich sein gegen den Vertrag Einspruch einzulegen. So hat der Sohn vielleicht die Erlaubnis gehabt sich ins Internet einzuwählen aber nicht die Erlaubnis gehabt einen Abo/Clubvertrag abzuschließen.
Jeder sollte also für sich prüfen, ob nicht vielleicht ein unter 18-jähriger diesen Vertrag mit Avanio geschlossen hat. Sollte es so sein, dann würde ich mich an Avanio wenden(per Einschreiben) und auf diesen Umstand aufmerksam machen und die dann zu unrecht erhobenen Gebühren zurückfordern (eine Fristsetzung nicht vergessen). Laut AGB kann ja kein Vertrag zustande gekommen sein.
Aus meiner Sicht sehr fragwürdige Punkte:
Den Punkt 1.2.2.b finde ich sehr komisch. Wie kommt ein unfreiwilliges Mitglied an seine Zugangsdaten? Die Rufnummer mag ja bekannt sein aber wo bekommen ich das Passwort? Wie kann ich Verträgen zustimmen, wo mir die Einsicht in die Verträge verwehrt bleibt?
Kann die Widerrufsfrist wie in Punkt 1.5 beschrieben mit Einwahl erlöschen? Habe ich überhaupt noch einen Widerufsfrist, wenn bei der ersten Einwahl einen Vertrag schließe und die Widerufsfrist damit erlöscht?
Warum hat der Nutzer seine Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern und um welche Daten handelt es sich? (Punkt 2.8)
Warum kostet der Einzelverbindungsnachweis 11,- Euro pro Nachweis? Aus meiner Sicht und Erfahrung ist diese Summe überteuert. Vielleicht sogar Wucher (siehe AGB)?












3 Comments, Comment or Ping
2 Feb 2007
Zum Widerruf:
http://dejure.org/gesetze/FernAbsG/3.html
Du hast leider eine Ware erworben bei der eine Rückgabe nicht möglich ist.
lebenserwartung.de (keine Daten auf der Seite eingeben, mit der Anmledung schließt man einen Vertrag ab, was man aber bei einer 1024×768 Auflösung nicht gleich sieht!) nutzt den gleichen Trick, nur das die nicht einfach per Telefonrechnung abbuchen können.
2 Feb 2007
Die Ware ist in beiden Fällen eine Art Abo und ich frage mich wie man ein Abo vorzeitig verbrauchen kann. Naja ist ja auch egal. Übrigens lebenserwartung.de ist auch so eine Sache, worüber ich mich gerne mal auslassen würde.
Reply to “Avanio die Vierte.”